Regeln guter wissenschaftlicher Praxis
Das Leibniz-IWT sieht sich den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet. Es hat Richtlinien erarbeitet, die die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis gewährleisten sollen und das Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten regeln. Darüber hinaus sind alle Beschäftigten des Leibniz-IWT verpflichtet, die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten am Leibniz-IWT einzuhalten. Dies gilt sowohl für die wissenschaftlichen als auch für die nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten, da in allen Tätigkeitsbereichen dafür Sorge getragen werden muss, dass die Forschungsergebnisse des Leibniz-IWT verlässlich und nachvollziehbar sind.
Das Leibniz-IWT wird jedem konkreten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten nachgehen. Sollte sich nach Aufklärung des Sachverhaltes der Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten bestätigen, werden dem Einzelfall angemessene Maßnahmen ergriffen.
Ombudsperson im Leibniz-IWT
Das Amt der Ombudsperson im Leibniz-IWT bekleiden seit Juli 2022 Anastasiya Tönjes und Daniel Meyer. Beide stehen als vertrauliche Ratgeberin und Ratgeber allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zur Verfügung, die einen Verdacht auf Verletzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis haben oder bei denen sich Konflikte bei Fragen zur Autorenschaft wissenschaftlicher Publikationen anbahnen. Ziel der solchen Unterstützung ist es, einen Konflikt zwischen den Beteiligten durch eine Vermittlung frühzeitig beizulegen. Für den Fall, dass keine Lösung gefunden werden kann, legen die Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten am Leibniz-IWT die weiteren Schritte fest.