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Frauenförderung

Chancengleichheit wird im Leibniz-IWT als originäre Führungsaufgabe angesehen. Die Gleichstellung von Frau und Mann soll als Qualitätskriterium für gutes Management in alle Steuerungs- und Entscheidungsprozesse integriert und als permanente Querschnittsaufgabe betrachtet werden. Die hierzu notwendigen Kompetenzen der Führungskräfte werden im Rahmen geeigneter Personalentwicklungsmaßnahmen aufgebaut und erweitert.

Das Leibniz-IWT verfolgt die Gleichstellung von Frau und Mann aktiv und verpflichtet sich daher selbst, das Bremische Landesgleichstellungsgesetz (LGG) anzuwenden. Die nach dem LGG gewählte Frauenbeauftragte berät und unterstützt das Direktorium beim Vollzug des LGG und der Umsetzung der Leibniz-Gleichstellungsstandards, zu denen sich das Leibniz-IWT mit der Aufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft Anfang 2018 bekannt hat.

In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, strebt das Leibniz-IWT eine Erhöhung des Frauenanteils innerhalb der Beschäftigten an. Ein transparentes Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren unter Beteiligung der Frauenbeauftragten von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung ist hierfür ein zentraler Bestandteil.

Im Frauenförderplan des Leibniz-IWT werden die Zielsetzungen und Maßnahmen zur Chancengleichheit und beruflichen Förderung von Frauen im Leibniz-IWT festgehalten. Der Frauenförderplan wird alle vier Jahre zwischen Direktorium und Frauenbeauftragter vereinbart und seine Umsetzung und Wirksamkeit regelmäßig durch ein Gremium bestehend aus Direktorium, Personalabteilung und Frauenbeauftragten überprüft. Die Bestätigung über das Vorliegen eines Gender Equality Plans finden Sie hier.

Das Leibniz-IWT fördert darüber hinaus die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch flexible Arbeitszeitmodelle und Teilzeitbeschäftigungen und ist dafür seit 2020 „audit berufundfamilie“ zertifiziert.